Skip to main content

Allgemeine Geschäftsbedingungender 

der Anett Reis Gipfelsturm Stand 23.04.2025

§1 GELTUNGSBEREICH, FORM

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Geschäftsbeziehungen mit den Auftraggebern der Anett Reis Gipfelsturm. Abweichende oder entgegenstehende Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen bedürfen der Schriftform. 

§2 VERTRAGSGEGENSTAND

Die Anett Reis Gipfelsturm erbringt eine Dienstleistung im Rahmen der ihr erteilten Aufträge. 
Diese besteht darin, Termine für den Auftraggeber bei dessen Wunschkunden zu vereinbaren. 
Mit der Vereinbarung des Termins ist die Dienstleistung erfüllt. 

Der Umfang der von Anett Reis Gipfelsturm zu erbringenden Dienstleistungen richten sich nach dem Angebot, insbesondere nach dessen Preis- und Leistungsvereinbarung. In dem Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung der Anett Reis Gipfelsturm wird der Leistungs- und Haftungsumfang sowie die Vergütung, soweit nicht in diesen AGB geregelt, ausschließlich festgehalten. 

Sofern im Angebot Zielvereinbarungen (z. B. Quoten) festgelegt werden, dienen diese nur als Richtlinie zur Beschreibung der vertragsgegenständlichen Leistungen. Es besteht keine bindende Verpflichtung zur Erreichung der Ziele. Bei Nichterreichung der Ziele kann der Auftraggeber eine Vergütungsminderung nur dann geltend machen, wenn diese ausdrücklich in schriftlicher Form festgelegt worden ist. Mündliche Abreden sind unwirksam. 
Der Zahlungsanspruch der Anett Reis Gipfelsturm errechnet sich aus der Anzahl der für den Auftraggeber vereinbarten Termine. 

Sollte ein Termin endgültig ausfallen, der vom Ansprechpartner/Zielkontakt, nicht vom Auftraggeber, abgesagt wurde, wird Anett Reis Gipfelsturm provisionsfrei eine Terminverschiebung übernehmen, solange das Projekt nicht gestoppt wurde oder pausiert und die abgesagten Termine innerhalb von 2 Wochen, nachdem sie abgesagt wurden, an Gipfelsturm gemeldet werden. 

Danach können Termine nicht mehr neu vereinbart werden. Es besteht dann kein Anspruch mehr auf einen Ersatztermin. 

§3 PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die in Anspruch genommenen Dienstleistungen für keine geschäftlichen oder privaten Aktivitäten zu nutzen, die gegen gesetzliche Bestimmungen gleich welcher Art verstoßen. 

§4 ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Einzelheiten zu den jeweiligen Konditionen und Modalitäten ergeben sich aus den Angeboten. Die Preise der Anett Reis Gipfelsturm werden jeweils in netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. 

In der Regel erfolgt die Fakturierung der Leistungen monatlich am Ende eines Monats. Alle vereinbarten Termine, werden im selben Monat abgerechnet, in dem sie vereinbart worden sind. 

Sofern es keine andere schriftliche Vereinbarung gibt, sind Rechnungen vom Auftraggeber binnen 14 Tagen ab Zugang ohne Abzüge zahlbar. 

Sollte der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug geraten, so erhält er eine Zahlungserinnerung. Anett Reis Gipfelsturm ist in diesem Fall berechtigt, Mahnkosten in Höhe von 12,00 € je Mahnung zu berechnen. Einwände gegen die Abrechnung, deren Inhalt und/oder Höhe sind vom Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Zugang schriftlich anzuzeigen. Erhebt der Auftraggeber keine rechtzeitige Einwendung so gilt die Rechnung als genehmigt und akzeptiert. 

§5 HAFTUNG

Die Anett Reis Gipfelsturm haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unnütze Aufwendungen des Auftraggebers, wie Reisekosten, Abwesenheitsgelder etc. gehen zu dessen Lasten. Die Anett Reis Gipfelsturm übernimmt keine Gewähr dafür, dass vereinbarte Termine tatsächlich stattfinden. 

§6 VERTRAULICHKEIT

Alle Mitarbeiter von Anett Reis Gipfelsturm sind verpflichtet, über alle im Rahmen ihrer Dienstleistungstätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheit auch nach Beendigung des Vertrages Stillschweigen zu bewahren. 

§7 DATENSCHUTZ

Die Anett Reis Gipfelsturm verpflichtet sich, gesetzliche Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), und weitere gesetzliche Bestimmungen, die zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind, zu berücksichtigen und einzuhalten. 
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen, Nutzungs-, Verkehrs- und Bestandsdaten der Auftraggeber erfolgt ausschließlich nach dem Zweck der gegenständlichen Vertragsbeziehung unter Berücksichtigung und Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. 

§8 VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNGSMODALITÄTEN

Sofern Anett Reis Gipfelsturm mit dem Auftraggeber eine feste Vertragslaufzeit im Dienstleistungsvertrag vereinbart hat, kann der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen von beiden Parteien gekündigt werden.

§9 SONSTIGE VEREINBARUNGEN

Bei einer Änderung der Rechtsform der Anett Reis Gipfelsturm bleibt der Dienstleistungsvertrag weiter, ohne Abschluss eines neuen Dienstleistungsvertrages, gültig. Änderungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Leistungen oder Preisen, werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt der Änderungen, so gelten diese als akzeptiert. 

Für den Dienstleistungsauftrag gilt deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird Bonn vereinbart. 

§10 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regel eintreten, die im Rahmen des rechtlich zulässigen dem Willen und der Interessen beider Parteien am nächsten kommt. 

§11 ABWERBUNGS KLAUSEL

1.   Abwerbeverbot Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrages sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses keine Mitarbeiter von Gipfelsturm Lead to Peak - Anett Reis, Beueler Bahnhofsplatz 18 aus 53225 Bonn direkt oder indirekt abzuwerben oder zu beschäftigen, es sei denn, der Kunde hat vorher die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Anett Reis eingeholt. 

2.   Vertragsstrafe Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Abwerbeverbot gemäß Absatz 1 verpflichtet sich der Kunde, an Gipfelsturm Lead to Peak - Anett Reis, Beueler Bahnhofsplatz 18 aus 53225 Bonn eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet. 

3.   Ausnahme Das Abwerbeverbot gilt nicht, wenn ein Mitarbeiter von sich aus, ohne vorherige Abwerbung, eine Bewerbung beim Kunden einreicht und die Anstellung auf Initiative des Mitarbeiters erfolgt. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, Gipfelsturm Lead to Peak - Anett Reis, Beueler Bahnhofsplatz 18 aus 53225 Bonn unverzüglich schriftlich über die Bewerbung und die geplante Einstellung zu informieren.